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   OLG Frankfurt, 01.04.1980 - 20 W 11/80   

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https://dejure.org/1980,14882
OLG Frankfurt, 01.04.1980 - 20 W 11/80 (https://dejure.org/1980,14882)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.04.1980 - 20 W 11/80 (https://dejure.org/1980,14882)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. April 1980 - 20 W 11/80 (https://dejure.org/1980,14882)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1980, 416
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor

    Grundsätzlich sind derartige öffentlich-rechtliche Gestattungen für die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander nicht maßgebend (vgl. Senat OLGZ 1980, 416); sie können deshalb auch nicht dazu führen, dass eine im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander aus wohnungseigentumsrechtlichen Gründen unzulässige Nutzung zulässig wird.
  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08

    Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung

    Derartige öffentlich-rechtliche Gestattungen können für die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander nicht maßgebend sein (vgl. Senat OLGZ 1980, 416); sie können deshalb auch nicht dazu führen, dass eine im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander aus wohnungseigentumsrechtlichen Gründen unzulässige Nutzung zulässig wird.
  • OLG Frankfurt, 23.04.1997 - 20 W 135/97

    Bestimmtheitsgrundsatz bei Aufteilung in Wohnungseigentum

    In der Sache haben die Vorinstanzen mit Recht angenommen, daß das Grundbuchamt gemäß §§ 3, 7 Abs. 3, 8 Abs. 2 WEG bei der Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum prüfen muß, ob der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt ist (OLG Frankfurt am Main OLGZ 1980, 416 = Rpfleger 1980, 391; OLG Köln NJW-RR 1993, 204 = ZMR 1992, 511 = MittRhNotK 1992, 219 = WEM 1993, 76; BayObLG Rpfleger 1993, 335; KEHE/Ertl/Albrecht a.a.O. Einl. E 11; Weitnauer/Weitnauer WEG 8. Aufl. § 7 Rn 19, 20).
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